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   AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09   

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AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09 (https://dejure.org/2009,82668)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26.08.2009 - 25 C 839/09 (https://dejure.org/2009,82668)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26. August 2009 - 25 C 839/09 (https://dejure.org/2009,82668)
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  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten des RDG hat das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 4. Zivilsenat folgendes ausgeführt (Urteil vom 20.1.2006, 4 U 49/05, zitiert nach Juris): "Hat sich ein Kraftfahrzeugsachverständiger von einem Verkehrsunfallgeschädigten im Rahmen einer Sicherungsabtretung den Ersatzanspruch gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe der Gutachterkosten abtreten lassen, ist er im entsprechenden Schadensersatzprozess aktivlegitimiert.

    Der Sachverständige kann auch nach einer Honorartabelle abrechnen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029).

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Auszug aus AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Solange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, kann er vom Schädiger Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen ( vgl. Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, München 2004, Kapitel 3 Rn.113, OLG Hamm NZV 2001, 433; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.9.2006, 13A S 12/06, DAR 2007, 270, LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, im Regelfall wird der Geschädigte von der Notwendigkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Solange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, kann er vom Schädiger Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen ( vgl. Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, München 2004, Kapitel 3 Rn.113, OLG Hamm NZV 2001, 433; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.9.2006, 13A S 12/06, DAR 2007, 270, LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzurühren (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2007 VI ZR 67/06, zitiert nach Juris).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2006 - 13 A S 12/06
    Auszug aus AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Solange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, kann er vom Schädiger Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen ( vgl. Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, München 2004, Kapitel 3 Rn.113, OLG Hamm NZV 2001, 433; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.9.2006, 13A S 12/06, DAR 2007, 270, LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).
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